Aktuell melden sich hier viele Betroffene wegen Rechnungen und Mahnungen der Firma BB Service GmbH. Die Firma BB Service GmbH wird anwaltlich vertreten von den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel aus München. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind offensichtlich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaften durch Anmeldung auf einem Kontaktportal im Internet. Hintergründe der Anmeldung auf der Seite, sowie Dauer, Kosten und Kündigungsfristen der Mitgliedschaften sind den Betroffenen teilweise nicht bekannt. Betroffene fragen in diesem Zusammen häufig, ob die geforderten Beträge bezahlt werden sollen und wie man sich konkret verhalten soll.
Wichtiger Hinweis:
Die geforderten Beträge sollten jedenfalls nicht vorschnell bezahlt werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob die vom Betreiber des Kontaktportals verwendeten Klauseln wirksam sind. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln könnte auch eine Kostenpflicht ganz oder teilweise entfallen. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der BB Service GmbH oder der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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